In Deutschland gibt es bestimmte Schritte und Richtlinien, die man befolgen muss, um sich krank zu melden. Laut Gesetz muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Die genaue Vorgehensweise bei der Krankmeldung kann je nach Betrieb unterschiedlich sein, daher sollte man den Vorgesetzten oder die Personalabteilung nach den konkreten Vorgaben fragen. Es ist wichtig anzugeben, wie lange man voraussichtlich nicht arbeiten kann, jedoch muss man dem Arbeitgeber nicht mitteilen, um welche Krankheit es sich handelt.
Haupterkenntnisse:
- Die Krankmeldung in Deutschland muss unverzüglich erfolgen und kann je nach Betrieb variieren.
- Es ist wichtig anzugeben, wie lange man voraussichtlich nicht arbeiten kann, jedoch muss man die genaue Krankheit nicht angeben.
- Bei längerer Krankheit (mehr als drei Tage) wird eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung benötigt.
- Die Bescheinigung muss entweder selbst an die Krankenkasse weitergeleitet werden oder wird digital übermittelt.
- Personen in privater Krankenversicherung müssen möglicherweise zusätzliche Bescheinigungen vorlegen.
Krankmeldung Arbeitgeber
Als Arbeitnehmer in Deutschland besteht die Verpflichtung, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Dies bedeutet, dass die Krankmeldung vor Arbeitsbeginn erfolgen sollte, insbesondere wenn die Krankheit bereits am Morgen beginnt. Es gibt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Form der Krankmeldung, da jeder Betrieb seine eigenen Vorgaben haben kann. Daher ist es ratsam, den Vorgesetzten, die Vorgesetzte oder die Personalabteilung zu fragen, welche spezifischen Anforderungen an die Krankmeldung gestellt werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass es nicht erforderlich ist, dem Arbeitgeber mitzuteilen, um welche Krankheit es sich handelt. Die Information über die Art der Krankheit unterliegt dem Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers. Es ist ausreichend, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben. Dennoch ist es sinnvoll, sich an die betrieblichen Regelungen zu halten und eventuelle Nachweise, wie eine ärztliche Bescheinigung, fristgerecht einzureichen.
Die unverzügliche Information des Arbeitgebers über die Arbeitsunfähigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben. Die spezifischen Vorgaben können jedoch je nach Betrieb unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich daher, den Arbeitgeber über die Krankmeldung so früh wie möglich zu informieren und eventuelle weitere Schritte abzustimmen.
Für die Arbeitnehmer besteht die Informationspflicht, den Arbeitgeber frühzeitig über die Krankmeldung zu informieren, um eine transparente Kommunikation zu gewährleisten. In einigen Fällen kann es auch sinnvoll sein, den Arbeitgeber über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr zur Arbeit zu informieren, um die Arbeitsplanung zu erleichtern. Die unverzügliche Information über die Arbeitsunfähigkeit ist ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu unterstützen.

Beispielhafte Vorgaben für die Krankmeldung:
| Betrieb | Krankmeldung | Nachweis |
|---|---|---|
| Firma A | Schriftliche oder telefonische Meldung am ersten Krankheitstag | Ärztliche Bescheinigung spätestens am dritten Krankheitstag |
| Firma B | Mündliche oder schriftliche Meldung vor Arbeitsbeginn | Ärztliche Bescheinigung spätestens am fünften Krankheitstag |
| Firma C | Schriftliche Meldung am ersten Krankheitstag | Ärztliche Bescheinigung spätestens am zweiten Krankheitstag |
Die Tabelle zeigt beispielhaft einige Vorgaben für die Krankmeldung in verschiedenen Betrieben. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer die betrieblichen Regelungen kennen und einhalten, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Die rechtzeitige und korrekte Krankmeldung ermöglicht es dem Arbeitgeber, angemessene Maßnahmen zu ergreifen und die Arbeitsabläufe entsprechend anzupassen.
Krankmeldung: Ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung
Wenn eine Krankheit länger als drei Kalendertage anhält, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorlegt. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen. Die ärztliche Bescheinigung dient als Nachweis für den Arbeitgeber und gegebenenfalls auch für die Krankenkasse.
Um die ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen Arzt aufsuchen. Es ist ratsam, dies spätestens am Montag zu tun, wenn sich die Krankmeldung beispielsweise am Freitag ereignet hat und eine Genesung bis zum Beginn der neuen Arbeitswoche nicht absehbar ist. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch früher eine ärztliche Bescheinigung verlangen, was im Arbeitsvertrag festgelegt sein kann. Es ist wichtig, dass der Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt und diese auf der Bescheinigung entsprechend dokumentiert.
| Informationen in der ärztlichen Bescheinigung | Bedeutung |
|---|---|
| Name und Kontaktdaten des Arztes | Identifikation des ausstellenden Arztes |
| Name und Geburtsdatum des Patienten | Identifikation des Patienten |
| Datum der Ausstellung | Bestätigung der Gültigkeit der Bescheinigung |
| Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit | Dauer, für die der Arbeitnehmer nicht arbeiten kann |
| Diagnose | Art der Krankheit wird in der Regel nicht angegeben |
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung sollte schnellstmöglich beim Arbeitgeber eingereicht werden. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch verlangen, dass eine Kopie der Bescheinigung an die Krankenkasse übermittelt wird. Es ist wichtig, die genauen Vorgaben des Arbeitgebers und der Krankenkasse zu beachten. Die ärztliche Bescheinigung dient als Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und kann gegebenenfalls auch für den Krankengeldanspruch bei der Krankenkasse relevant sein.
Ärztliche Bescheinigung einreichen
Nach der Untersuchung stellt der Arzt eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung aus. Diese besteht aus insgesamt vier Scheinen. Der Arzt behält einen Schein, der Arbeitnehmer erhält einen Schein und in der Regel übermittelt die Arztpraxis den dritten Schein an die Krankenkasse. Seit dem 1. Juli 2022 ist dies gesetzlich vorgesehen, jedoch setzen nicht alle Arztpraxen dies bereits um. Es ist möglich, dass der Arbeitnehmer den Schein selbst an die Krankenkasse weiterleiten muss. Seit dem 1. Januar 2023 sollen Arbeitgeber den vierten Schein digital bei der Krankenkasse abrufen können. Falls dies nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, den zweiten Schein als Nachweis vorzuzeigen.
Um die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung an die Krankenkasse weiterzuleiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Per Post: Der Arbeitnehmer kann den dritten Schein per Post an die angegebene Adresse der Krankenkasse schicken. Es ist ratsam, den Brief per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, um einen Nachweis über die Einreichung zu erhalten.
- Online-Portal der Krankenkasse: Viele Krankenkassen bieten online Portale an, über die der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung digital einreichen kann. Hierzu wird meist eine hochgeladene Datei oder eine Eingabe der Bescheinigungsinformationen erforderlich.
- Persönliche Abgabe: In einigen Fällen bietet die Krankenkasse auch die Möglichkeit, die Bescheinigung persönlich abzugeben. Hierzu kann der Arbeitnehmer die Bescheinigung in einer örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse vorlegen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse eingeht, da andernfalls möglicherweise keine Lohnfortzahlung erfolgen kann.
| Schein | Zweck | Verbleib beim |
|---|---|---|
| Erster Schein | Arzt | Verbleibt beim Arzt |
| Zweiter Schein | Arbeitnehmer | Muss als Nachweis vorzeigt werden |
| Dritter Schein | Arztpraxis | Wird an die Krankenkasse übermittelt |
| Vierter Schein | Arbeitgeber | Kann digital bei der Krankenkasse abgerufen werden |
Private Krankenversicherung und Sonderfälle
Wenn es um die Krankmeldung in Deutschland geht, gibt es einige Sonderfälle zu beachten, insbesondere für Personen, die privat versichert sind. Je nach Versicherung und Beschäftigungsart können zusätzliche Anforderungen für die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung gelten. Es ist wichtig, die jeweilige Krankenversicherung zu kontaktieren, um genaue Informationen darüber zu erhalten, wann und wie eine Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Im Falle einer Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis muss der privat versicherte Arbeitnehmer entweder den Schein für gesetzlich Versicherte beim Arbeitgeber vorlegen oder eine andere Bescheinigung des Arztes bereitstellen. Die genauen Anforderungen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, daher ist es ratsam, sich direkt bei der eigenen Krankenversicherung zu erkundigen.
Es ist wichtig zu beachten, dass privat versicherte Arbeitnehmer möglicherweise zusätzliche Schritte unternehmen müssen, um eine Bescheinigung zu erhalten und einzureichen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig über die Richtlinien der Krankenversicherung zu informieren, um Probleme oder Verzögerungen bei der Krankmeldung zu vermeiden.
| Versicherungsart | Beschäftigungsart | Bescheinigung erforderlich? |
|---|---|---|
| Private Krankenversicherung | Angestelltenverhältnis | Ja, entweder Schein für gesetzlich Versicherte oder andere Bescheinigung des Arztes |
| Private Krankenversicherung | Selbstständigkeit | Abhängig von den individuellen Richtlinien der Krankenversicherung |
| Private Krankenversicherung | Freiberuflichkeit | Abhängig von den individuellen Richtlinien der Krankenversicherung |

Beispiel einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (fortgesetzt):
| Datum | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von | Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis | Diagnose |
|---|---|---|---|
| 01.02.2023 | 02.02.2023 | 05.02.2023 | Grippe |
| 06.02.2023 | 07.02.2023 | 10.02.2023 | Grippe |
Die obige Tabelle zeigt ein Beispiel für eine fortgesetzte Krankmeldung mit einer neuen Bescheinigung, die den Zeitraum der weiteren Arbeitsunfähigkeit abdeckt. Die Diagnose “Grippe” wird in diesem Fall in beiden Bescheinigungen angegeben, um den Grund für die Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren. Es ist wichtig, dass die neuen Bescheinigungen alle relevanten Informationen enthalten, um eine korrekte und vollständige Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten.
Telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich
Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft wieder möglich. Während der Corona-Pandemie wurde diese Sonderregelung eingeführt, um bei leichten Atemwegserkrankungen Kontakte zu vermeiden. Eine telefonische Krankschreibung kann jetzt auch bei anderen Krankheiten wie Magen-Darm-Infektionen erfolgen, jedoch nicht bei schweren Krankheitsverläufen. Die Voraussetzung für die telefonische Krankschreibung ist, dass der Patient in der Praxis bekannt ist und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal dort behandelt wurde.
Die telefonische Krankschreibung bietet eine bequeme Möglichkeit, sich auch ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben zu lassen. Dies ist besonders hilfreich, wenn man sich aufgrund von Atemwegserkrankungen oder anderen leichteren Infektionen nicht gut fühlt, aber nicht das Haus verlassen möchte. Durch die telefonische Krankschreibung können Kontakte reduziert und die Verbreitung von Krankheiten eingedämmt werden.
Um von der telefonischen Krankschreibung Gebrauch zu machen, sollte man sich an seine Hausarztpraxis oder die behandelnde Ärztin wenden. Dort wird geprüft, ob eine telefonische Krankschreibung in Frage kommt. Ist dies der Fall, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch erstellt und per Post oder E-Mail an den Patienten geschickt. Bei Bedarf kann die Bescheinigung auch direkt an den Arbeitgeber geschickt werden.
Die Vorteile der telefonischen Krankschreibung:
- Bequemer und zeitsparender Prozess, da kein persönlicher Arztbesuch erforderlich ist.
- Reduzierung von Kontakten und Verbreitung von Krankheiten, insbesondere bei Atemwegserkrankungen.
- Möglichkeit der Krankschreibung bei leichteren Erkrankungen, ohne das Haus verlassen zu müssen.
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für Unternehmen
Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet, dass die Ausstellung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital erfolgt. Der Prozess der Krankschreibung wird dadurch schneller und effizienter.
Um die eAU zu erhalten, muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber weiterhin unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Die eigentliche Übermittlung der Bescheinigung erfolgt nun jedoch auf elektronischem Weg durch die Krankenkasse. Der Arbeitgeber muss die technischen Voraussetzungen für den elektronischen Abruf der eAU bereitstellen.
Mit der Einführung der eAU entfällt die Notwendigkeit von Papierbescheinigungen und der manuellen Übermittlung. Dies spart Zeit und Kosten für alle Beteiligten. Außerdem erhöht sich die Datenqualität, da Fehler bei der Übertragung minimiert werden.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung markiert einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und vereinfacht den Prozess der Krankmeldung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Durch das elektronische Verfahren wird der Informationsfluss verbessert und die Verwaltung erleichtert.
FAQ
Wie melde ich mich krank in Deutschland?
Laut Gesetz muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich informieren, wenn er krankheitsbedingt nicht arbeiten kann. Die genaue Vorgehensweise bei der Krankmeldung kann je nach Betrieb unterschiedlich sein, daher sollte man den Vorgesetzten oder die Personalabteilung nach den konkreten Vorgaben fragen.
Muss ich dem Arbeitgeber mitteilen, um welche Krankheit es sich handelt?
Nein, der Arbeitgeber muss nicht über die genaue Krankheit informiert werden.
Wann sollte die Krankmeldung erfolgen, wenn die Krankheit morgens beginnt?
Die Krankmeldung sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Wann benötige ich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung?
Wenn die Krankheit länger als drei Kalendertage anhält, benötigt der Arbeitnehmer eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung.
Wie viele Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen werden ausgestellt?
Der Arzt stellt insgesamt vier Scheine aus. Ein Schein verbleibt beim Arzt, ein weiterer wird dem Arbeitnehmer ausgehändigt und ein dritter wird in der Regel an die Krankenkasse übermittelt.
Muss ich die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung selbst an die Krankenkasse weiterleiten?
Seit dem 1. Juli 2022 ist vorgesehen, dass die Arztpraxis den dritten Schein an die Krankenkasse übermittelt. Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitnehmer den Schein selbst weiterleiten muss.
Was passiert, wenn meine Krankheit länger andauert als auf der ärztlichen Bescheinigung angegeben?
In diesem Fall muss der Arbeitnehmer erneut einen Arzt aufsuchen, um die Arbeitsunfähigkeit bestätigen zu lassen und eine neue Bescheinigung ausstellen zu lassen.
Ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich?
Seit dem 7. Dezember 2023 ist die telefonische Krankschreibung dauerhaft ermöglicht. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen und Ausnahmen.
Wann wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt?
Ab dem 1. Januar 2023 wird die eAU für alle Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Die Übermittlung der Bescheinigung erfolgt dann digital durch die Krankenkasse.
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